Bienen und Hornissen

„Konfliktlösung bei Problemen mit Hornissen und Wespen“

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Die sogenannten Hautflügler (Hymenopteren) stellen prinzipiell keine Gefahr dar. Alle Wespen, Bienen, Hornissen und ähnliche Insekten können zwar stechen, neigen jedoch nur bei einer direkten Bedrohung dazu. Für den Menschen ist dies in der Regel jedoch nicht gefährlich. Ausnahmen bilden lediglich Menschen mit entsprechender Allergie. Ein weitverbreiteter missglaube in der Bevölkerung ist die Deutung einer Allergie, bei einer reinen Schmerzreaktion und das Anschwellen der betreffenden Stelle.

Die Wespenvölker bewohnen ihre Nester nur einen Sommer und finden später durch andere Völker keine Verwendung mehr. Lediglich die im Herbst begatteten Königinnen überwintern.

Im April oder Mai suchen die Königinnen einen neuen Platz zum Nestbau. Sie legen dann ihre Eier in Waben ab. Nach dem Schlüpfen der Arbeiterinnen übernehmen diese den Nestbau, die Futtersuche, die Pflege der Larven und auch die Bewachung des Nestes. Die Königin legt weiter Eier und verbleibt während des gesamten Sommers im Nest. Im August schlüpfen die Männchen (Drohnen) und die Jungköniginnen, die dann das Nest verlassen und sich paaren. Die alte Königin stirbt. Der erste Frost im Herbst beendet das übrige Leben im Nest.

Daher kann im Herbst das Nest ohne Gefahr entfernt werden. Sollte ein Nest in der Hauptzeit als störend empfunden werden, besteht die Möglichkeit sich durch Fliegendraht oder Nestumleitungen zu schützen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt für alle heimischen Bienen- und Hummelarten und einen Teil der heimischen Wespenarten sowie für die Hornissen ein strenger Artenschutz. Ausnahmen bilden die Gemeine und die Deutsche Wespe, bei ihnen greift lediglich der allgemeine Artenschutz. Sie dürfen daher in Ausnahmefällen vernichtet werden.

Für die Umsetzung von Nestern der besonders geschützten Arten ist die Erlaubnis der Unteren-Natur-Behörde (UNB) erforderlich. Es sollte jedoch vorab ein Beauftragter der Gemeinden bzw. des zuständigen Naturschutzverbände zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Abtötung solcher Nester ist über die UNB zu beantragen. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Wespen ist dann gegeben, wenn Personen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können.

 

© Kreisfeuerwehrverband Fulda