Für die Kinderfeuerwehr

Versicherungsschutz

Die Unfallkasse Hessen schützt Menschen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders engagieren, so wie die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Kinderfeuerwehren sind bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Kinder mindestens sechs Jahre alt sind.

Der Unfallschutz umfasst nicht nur die Gruppenstunden selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausflügen und anderen spielerischen Freizeitaktivitäten, solange eine Veranstaltung der Kinderfeuerwehr vom Verantwortlichen angesetzt ist. Und auch die Wege, die mit diesen offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen.

Übrigens: Der Unfallschutz Ihres Kindes ist für Sie völlig kostenlos.