Versicherungsschutz
Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen" das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Auf Initiative des Hessischen Ministerpräsidenten hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung der hessischen Freiwilligen abgeschlossen. Diese Versicherungen gelten subsidiär, bereits vorhandene Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind also vorrangig. So kann beispielsweise über Berufsgenossenschaften eine gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Weiterhin genießen durch eine im Jahr 2011 erfolgte Satzungsänderung der Unfallkasse Hessen nun auch Personen bei Ausübung von gemeinwohlorientierten Tätigkeiten den Schutz durch die kostenfreie gesetzliche Unfallversicherung, die zuvor von ihm ausgeschlossen waren. Gerne Informiert Sie unsere Geschäftsstelle über Ihre Möglichkeiten oder Sie können über die Homepage der UKH „Feuerwehrportal Hessen“ alle relevanten Informationen einsehen.
Mustervorträge der Unfallkasse Hessen
Informationen Rund um den Florian-Vertrag (Stand-2012)
Des Weiteren möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass einige Versicherungsunternehmen mittlerweile vergünstigte Konditionen für aktive Feuerwehrangehörige sowie Vereinsmitglieder anbieten. Dies spiegelt sich unter anderem darin, dass sie die Konditionen des öffentlichen Dienstes nutzen können. Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.