Mit einem Spiralöffner, Dietrich oder Türfallengleiter in die Wohnung
75 Kameraden aus dem Landkreis Fulda nahmen am Workshop „Türöffnung“ teil.
Darf ein Feuerwehrangehöriger jederzeit überall rein, was muss beim Betreten der Wohnung beachtet werden und wann kann es für die Einsatzkräfte gefährlich werden? Mit diesem Thema startete am 20. Februar die erste Veranstaltung des KFV in diesem Jahr: Workshop "Türöffnung".
Das Einsatzstichwort "Türöffnung" zählt zur gängigen Praxis im Feuerwehralltag und doch gibt es dabei viel zu beachten. 75 Kameradinnen und Kameraden aus dem Landkreis Fulda ließen sich am Mittwochabend von Michael Fischer von der hessischen Firma MF Türöffnungsseminare über die rechtlichen Grundlagen aufklären.
Die Gesetzesgrundlage im Feuerwehrwesen ist im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzt, kurz HBKG, verankert. Dort geht nicht nur hervor, wie sich Kameraden auf fremden Grundstücken zu verhalten haben, sondern auch, welchen Pflichten Eigentümer nachkommen müssen.Dazu zitierte Michael Fischer aus dem HBKG, denn im Gefahrenfall müssen Eigentümer und Besitzer von Grundstücken den Einsatzkräften den Zutritt gewähren und das gilt auch für die Grundstücke und Gebäude, die sich in der Nähe der Einsatzstelle befinden und im Einsatzfall relevant sein können.Bevor eine Tür durch die Feuerwehr geöffnet werden muss, sollte eine umfangreiche Erkundung der Einsatzstelle erfolgt sein und neben dem Klingeln, Klopfen und Rufen an Tür sei es auch wichtig, mal zuzuhören. „An einer Einsatzstelle ist genügend Lärm, da können gedämpfte Geräusche und Rufe aus einer Wohnung leicht überhört werden“, so Fischer.
Nach dem theoretischen Input konnten sich einige Kameraden selbst am Türöffnen ausprobieren. Fischer stellte dazu verschiedene Türöffnungsgeräte wie einen Spiralöffner, einen Türfallendraht, Dietriche, Türfallengleiter und Beschlagnussmesser zur Verfügung. An kleinen Türnachbildungen übten die Workshopteilnehmer mit unterschiedlichen Techniken.Ist in einem Einsatzfall eine Tür durch die Feuerwehr geöffnet worden und Rettungskräfte müssen in die Wohnung vordringen, erfolgt eine Begleitung durch zwei Kameraden, die nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgehen. Sollte es wider Erwarten zu einem Streitfall kommen, sei eine Absicherung durch Zeugen sehr wichtig, betonte Fischer. Und kommt es zu einem Schlossaustausch durch die Feuerwehr oder einen Schlüsseldienst, erfolgt die Schlüsselübergabe immer an die Polizei.
Der Polizei, die die Feuerwehr bei Türöffnungen häufig heranzieht, kann in einer Situation die Hilfe indirekt auch untersagt werden, nämlich dann, wenn eine Straftat vorliegt. Fischer, der selbst bei der Feuerwehr tätig ist, erklärte dazu: „Ich habe es mir angewöhnt, beim Eintreffen an der Einsatzstelle zunächst die Polizisten zu fragen, ob eine Straftat vorliegt und dann können wir entsprechend reagieren.“Liegt eine Straftat vor, da sich etwa ein Straftäter in einer Wohnung verbarrikadiert hat, sei es wichtig, der Polizei die Geräte zur Verfügung zu stellen und die Feuerwehrangehörigen aus der Gefahrenzone zu bringen. Feuerwehren dürfen nicht bei der Aufklärung von Straftaten mitwirken.
Text und Fotos: Alisa Kim Göbel