Auge Sparten

Truppmann/ Truppführer

Um was geht es in der Sparte?

Herzlich willkommen in der Sparte Truppmann- und Truppführerausbildung!

In der Sparte werden die Grundlagen im Bereich Truppmann- und Truppführer vermittelt.
Pro Jahr schulen wir ca. 180 Frauen und Männer in der Truppmann-Ausbildung sowie ca. 90 Angehörige in der Truppführer-Ausbildung.
Diese Sparte besteht aus 30 Kreisausbilderinnen und -ausbildern.

Welche Lehrgänge werden angeboten?

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang):

Bei der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) werden den Feuerwehrangehörigen die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Truppmannfunktion vermittelt.

Neben der persönlichen Schutzausrüstung, dem Verhalten bei Gefahr, dem Brennen & Löschen, Fahrzeugkunde vermitteln wir auch die Grundlagen beim Lösch- und Hilfeleistungseinsatz nach FwDV 3. Im Bereich der Grundtätigkeiten nach FwDV 1 bilden wir hier vor allem Knoten & Stiche, Umgang mit Schläuchen und Lösch- sowie Hilfeleistungsgeräten aus.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Thema Retten dar. Er beinhaltet den Umgang mit tragbaren Leitern sowie das Retten und Selbstretten aus einer Notsituation heraus.

Die Dauer dieser Ausbildung beträgt 70 Stunden und findet an der Konrad-Adenauer-Schule sowie am Stützpunkt Fulda-Nord statt.

Truppführerlehrgang:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Die Teilnehmer lernen in diesem Lehrgang, wie sie Gefahren an der Einsatzstelle begegnen können. In verschiedenen Übungsszenarien kommt es darauf an, diverse Gefahren zu erkennen, zu melden und daraus resultierende Maßnahmen einzuleiten.

Hierfür beträgt die Lehrgangsdauer ca. 35 Stunden.

Voraussetzung als Teilnehmer?

Truppmann-Teil 1- Ausbildung (Feuerwehrgrundlehrgang):

  • Mindestalter von 16 Jahren (bei mind. 2 Jahre Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr & Leistungsspange) bzw. 17 Jahre
  • Erste-Hilfe-Lehrgang (7+9 Stunden)

Nach erfolgreicher Truppmannausbildung 1 können die Feuerwehrangehörigen weitere Fortbildungen wie Sprechfunk-, Maschinisten- und Atemschutzgeräteträgerlehrgänge besuchen.

Im zweiten Jahr erfolgt dann die Truppmannausbildung Teil 2 mit ca. 80 Stunden. Hier rücken standortbezogene Kenntnisse in der eigenen Stadt- bzw. Gemeinde in den Vordergrund. Eine kleine Erfolgskontrolle nach der zweijährigen Truppmannausbildung rundet diese Qualifikation ab. Alternativ kann auch eine Teilnahme an der Hessischen Feuerwehrleistungsübung auf Kreisebene anerkannt werden. 

Truppführerlehrgang:

Voraussetzungen für die Teilnahme am Truppführerlehrgang ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Wie werde ich Kreisausbilder (Voraussetzungen, uws.)?

Um als Kreisausbilder mitzuwirken, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Lehrgang „Gruppenführer“ (HLFS)
  • Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ (HLFS)
  • Lehrgang „Kreisausbilder Truppmann / Truppführer (HLFS)

Für interessierte Kameradinnen und Kameraden, die gerne in der Sparte Ausbilder werden möchten, steht der Spartenleiter gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktdaten Ansprechpartner

Spartenleiter: Markus Walter